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   OLG Koblenz, 27.04.2016 - 5 U 1206/15   

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https://dejure.org/2016,40683
OLG Koblenz, 27.04.2016 - 5 U 1206/15 (https://dejure.org/2016,40683)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.04.2016 - 5 U 1206/15 (https://dejure.org/2016,40683)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. April 2016 - 5 U 1206/15 (https://dejure.org/2016,40683)
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  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02

    Begriff des Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2016 - 5 U 1206/15
    Diesen hat - ebenso wie den Ursachenzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem geltend gemachten Gesundheitsschaden - die Klägerin als Patientin zu beweisen (vgl. nur BGH, NJW 2011, 1672; BGH, VersR 2003, 1256).
  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 443/13

    Arzthaftungsprozess: Erneute persönliche Anhörung des Patienten zur Frage des

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2016 - 5 U 1206/15
    Ist einiger Beweis für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch erbracht, soll dem Arzt im Zweifel geglaubt werden, dass die Aufklärung auch im Einzelfall in der gebotenen Weise geschehen ist (vgl. BGH, NJW 2015, 74).
  • BGH, 07.11.2006 - VI ZR 206/05

    Kein unbedingter Vertrauensschutz des Chefarztes bei Delegation der Aufklärung

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2016 - 5 U 1206/15
    Eine wirksame Einwilligung des Patienten setzt dessen ordnungsgemäße Aufklärung voraus (vgl. nur BGH NJW-RR 2007, 310).
  • BGH, 21.12.2010 - VI ZR 284/09

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Ärztliche Sorgfaltspflichten bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2016 - 5 U 1206/15
    Diesen hat - ebenso wie den Ursachenzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem geltend gemachten Gesundheitsschaden - die Klägerin als Patientin zu beweisen (vgl. nur BGH, NJW 2011, 1672; BGH, VersR 2003, 1256).
  • BGH, 28.01.2014 - VI ZR 143/13

    Arzthaftungsprozess wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2016 - 5 U 1206/15
    Der Nachweis einer ordnungsgemäßen Aufklärung erfordert es nicht, dass sich der Arzt an das konkrete Aufklärungsgespräch (Ort, Umstände, genauer Inhalt) erinnert (BGH, NJW 2014, 1527, 1528).
  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 69/10

    Arzthaftung: Aufklärung über die Möglichkeit einer Schnittentbindung bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2016 - 5 U 1206/15
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht eine Aufklärungspflicht, wenn eine echte Wahlmöglichkeit besteht, also für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 1173 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 29.05.2009 - 4 U 38/08

    laparoskopische Gallenblasenentfernung - Arzthaftung: Anforderungen der

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.04.2016 - 5 U 1206/15
    Damit bringt der Sachverständige, was dem Senat hinsichtlich anderer minimal-invasiver Eingriffe bekannt ist, das Verhältnis beider Operationsmethoden dergestalt zum Ausdruck, dass eine offene Operation nicht indiziert und damit auch nicht als anderweitige Behandlungsmethode aufklärungspflichtig war (ebenso OLG Schleswig, Urt. v. 29. Mai 2009 - 4 U 38/08, BeckRS 2009, 25258).
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